Spanien: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Falle der privaten Drohnennutzung in Spanien, einschließlich während des Urlaubs, gelten die folgenden vereinfachten Vorgaben, Regeln und Gesetze: | Im Falle der privaten Drohnennutzung in Spanien, einschließlich während des Urlaubs, gelten die folgenden vereinfachten Vorgaben, Regeln und Gesetze: | ||
# Flüge dürfen nur innerhalb der Sichtweite durchgeführt werden. | |||
# Die Flughöhe ist auf 120 Meter beschränkt. | |||
# Flüge sind nicht in Städten oder städtischen Gebieten erlaubt. | |||
# Über Menschen oder Menschenansammlungen (einschließlich Strände, Konzerte, Parks, Demonstrationen usw.) darf nicht geflogen werden. | |||
# Nachtflüge sind untersagt. | |||
# Der Drohnenführer muss das Fluggerät sicher beherrschen. | |||
# Flüge sind in der Nähe von Flugplätzen oder Flughäfen sowie in Bereichen mit niedrig fliegenden Flugzeugen oder anderen Luftfahrzeugen untersagt. | |||
# Obwohl eine spezielle Drohnenversicherung oder Haftpflichtversicherung in Spanien nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen, die auch Spanien als Urlaubs- oder Auslandsziel abdeckt.<ref>https://www.drohnen.de/18593/drohne-spanien-gesetze/</ref> | |||
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Version vom 30. August 2023, 18:26 Uhr
Spanien | ||
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Zuständige Behörde | https://www.seguridadaerea.gob.es/en/ambitos/drones | |
Registrierungsseite | https://www.seguridadaerea.gob.es/es/ambitos/drones/formacion-de-pilotos-a-distancia-de-uas-drones | |
Karte mit Sperrzonen | https://drones.enaire.es/?_ga=2.218092438.1016513123.1608800842-1617472893.1608800842 | |
Registrierung notwendig | Ja | |
Kennzeichnung notwendig | Ja | |
Führerschein notwendig | Ja | |
Maximale Flughöhe in Meter | 120m m | |
Allgemeine Informationen
In Spanien werden gewerbliche Drohnenflüge äußerst streng und restriktiv geregelt, mit umfangreichen Anforderungen und Beschränkungen. Verstöße gegen die geltenden Drohnengesetze können zu Bußgeldern von bis zu 225.000 Euro führen. Es existieren klare und begrenzte Einsatzszenarien, innerhalb derer eine Drohne gewerblich genutzt werden darf. Diese umfassen Bereiche wie Forschung und Entwicklung, Rundfunk, Werbung, Fernsehen sowie Umweltbeobachtungen wie die Überwachung von Waldbränden oder Vermessungen.
Die private Freizeitnutzung von Drohnen in Spanien wird als "Aero Model" oder Modellflugzeug eingestuft und unterliegt daher nicht den oben genannten strengen Vorschriften für gewerbliche Drohnenflüge. Die Royal Spanish Aeronautical Federation (AESA) ist für die Regulierung zuständig. Für die private Nutzung als "Aero Model" ist keine separate Genehmigung, Registrierung oder Autorisierung von AESA erforderlich.
Im Falle der privaten Drohnennutzung in Spanien, einschließlich während des Urlaubs, gelten die folgenden vereinfachten Vorgaben, Regeln und Gesetze:
- Flüge dürfen nur innerhalb der Sichtweite durchgeführt werden.
- Die Flughöhe ist auf 120 Meter beschränkt.
- Flüge sind nicht in Städten oder städtischen Gebieten erlaubt.
- Über Menschen oder Menschenansammlungen (einschließlich Strände, Konzerte, Parks, Demonstrationen usw.) darf nicht geflogen werden.
- Nachtflüge sind untersagt.
- Der Drohnenführer muss das Fluggerät sicher beherrschen.
- Flüge sind in der Nähe von Flugplätzen oder Flughäfen sowie in Bereichen mit niedrig fliegenden Flugzeugen oder anderen Luftfahrzeugen untersagt.
- Obwohl eine spezielle Drohnenversicherung oder Haftpflichtversicherung in Spanien nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen, die auch Spanien als Urlaubs- oder Auslandsziel abdeckt.[1]