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Burg Kreuzenstein: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeine Hinweise==
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Laut Homepage ist es nicht gestattet mit Drohnen Aufnahmen von der Burg zu machen!<ref>http://www.kreuzenstein.com/</ref>
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Die Panoramafreiheit<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit</ref> (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. In den meisten Urheberrechtsordnungen wird diese grundsätzliche Freistellung zugleich durch spezifische Beschränkungen ausgestaltet, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten.
Die Panoramafreiheit<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit</ref> (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. In den meisten Urheberrechtsordnungen wird diese grundsätzliche Freistellung zugleich durch spezifische Beschränkungen ausgestaltet, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten.
Trotzdem sollte man immer das Sach- und Grundstückseigentum<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Verh%C3%A4ltnis_zum_Eigentumsrecht_und_anderen_Rechten</ref> berücksichtigen.
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==Gallerie==
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==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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Version vom 19. November 2023, 17:29 Uhr


Fakten
Land Österreich
Bundesland Niederösterreich
Maps Location 48° 22' 44.90" N, 16° 18' 31.39" E
Max. Flughöhe (m) 00 m <br />
Karte
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Leobendorf - Burg Kreuzenstein (2)

Allgemeine Hinweise

Laut Homepage ist es nicht gestattet mit Drohnen Aufnahmen von der Burg zu machen![1]

Die Panoramafreiheit[2] (auch Straßenbildfreiheit) ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. In den meisten Urheberrechtsordnungen wird diese grundsätzliche Freistellung zugleich durch spezifische Beschränkungen ausgestaltet, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten. Trotzdem sollte man immer das Sach- und Grundstückseigentum[3] berücksichtigen.

Gallerie

Einzelnachweise