Ungarn
Ungarn/de | ||
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Zuständige Behörde | https://www.kozlekedesihatosag.kormany.hu/hu/a-hatosagrol | |
Registrierungsseite | https://www.kozlekedesihatosag.kormany.hu/hu/dokumentum/202887 | |
Karte mit Sperrzonen | https://terkep.legter.hu/#6.63/47.292/19.64 | |
Registrierung notwendig | Ja | |
Kennzeichnung notwendig | Ja | |
Führerschein notwendig | Ja | |
Maximale Flughöhe in Meter | 120120 m <br /> m | |
Allgemeine Informationen
EU-Drohnenverordnung
Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[1]: | |||||
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Haftpflichtversicherung | Kennzeichnungspflicht | Gesetzliches Mindestalter | Maximale Flughöhe | Drohnenführerschein | Sicherheit |
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. | Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. | Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. | für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. | kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.
Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0. |
Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz) |
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. | Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. | Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen |
Allgemeine Flugverbotszonen
Freigabe
In einem Wohngebiet ist die Nutzung von Drohnen nur nach Erhalt einer temporären Luftraumfreigabe gestattet. Ebenso dürfen andere Gebiete nur mit einem speziell zugewiesenen Luftraum überflogen werden. Die Verwendung der App "mydronespace" ist obligatorisch, da sie auch temporär gesperrte Gebiete anzeigt.
Um eine temporäre Luftraumfreigabe zu erhalten, benötigen Sie eine Genehmigung von der Militärischen Luftfahrtbehörde. Der Antrag sollte spätestens 30 Tage vor dem geplanten Drohneneinsatz eingereicht werden. Die Verfahrensweise hat sich seit April 2020 geändert, und es stehen nur noch ein elektronisches sowie ein papierbasiertes Formular zur Verfügung, das per Post eingereicht werden kann. Die Übermittlung des Formulars per E-Mail scheint nur in Ausnahmefällen möglich zu sein. Für das elektronische Formular wird Java sowie ein spezielles Formularfüllprogramm benötigt. Die elektronischen Formulare und Anweisungen zur Ausfüllung sind auf Englisch verfügbar. Alternativ kann das Papierformular auf Ungarisch heruntergeladen werden. Es sind die genauen Koordinaten, Flughöhe, Art des Fluges (gewerblich oder privat) sowie die Daten des geplanten Fluges anzugeben. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 9.000 Forint (ca. 25 Euro) fällig, die überwiesen werden kann. Die Behörde empfiehlt, den Antrag 45 bis 60 Tage vor dem geplanten Drohnenflug einzureichen.[2]
Mobile Karten Apps
mydronespace
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