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Allgemeine Informationen
Es gilt zwar das europäische Drohnengesetz, aber sobald Häuser überflogen werden benötigt man die Genehmigung des Eigentümers. Dann gilt immer
- UAS unter 1200 g (UAS-Klasse C0, C1, C2 oder unter 250 g ohne C-Klasse) max. 50 AGL
- nur bei Tageslicht
- Genehmigung des Grundstückseigentümers
- Ankündigung des Fluges