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Allgemeine Informationen

Das Komitee für Zivilluftfahrt der Republik Armenien hat die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über den sicheren Betrieb und die Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) eingeleitet. Die Verordnung betrifft nicht die unbemannten Fluggeräte mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm, unbemannte Spielzeugflugzeuge (für Kinder) und die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen in privaten geschlossenen Bereichen. Personen, die jünger als 14 Jahre sind, dürfen Drohnen unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreiben.