Armenien
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Armenien/de | ||
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Zuständige Behörde | http://www.aviation.am/ | |
Registrierungsseite | ||
Karte mit Sperrzonen | ||
Registrierung notwendig | Ja | |
Kennzeichnung notwendig | Ja | |
Führerschein notwendig | Ja | |
Maximale Flughöhe in Meter | 5050 m <br /> m | |
Allgemeine Informationen
Das Komitee für Zivilluftfahrt der Republik Armenien hat die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über den sicheren Betrieb und die Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) eingeleitet. Die Verordnung betrifft nicht die unbemannten Fluggeräte mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm, unbemannte Spielzeugflugzeuge (für Kinder) und die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen in privaten geschlossenen Bereichen. Personen, die jünger als 14 Jahre sind, dürfen Drohnen unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreiben.
Die Regelung wird in Kürze verfügbar sein. Bis dahin beachten Sie bitte die allgemeinen Anforderungen:
NICHT
- Nehmen Sie keine Änderungen an der Drohne vor, es sei denn, sie wurden vom Hersteller genehmigt.
- Fliegen Sie nicht höher als 50 m über dem Boden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Ausschusses für Zivilluftfahrt vor.
- Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht abends, nachts oder in der dunklen Jahreszeit.
- Betreiben Sie keine unbemannten Luftfahrzeuge über Städten, Straßen, Parkanlagen und in Lufträumen, in denen der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen vorläufig eingeschränkt wurde. Betreiben Sie keine unbemannten Luftfahrzeuge in überlasteten und überfüllten Gebieten.
- Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht über Gebäuden und Spielplätzen, in unmittelbarer Nähe von Verkehr, Hochspannungsleitungen und Radaranlagen.
- Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen.
- Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige
NOTWENDIG
- Befolgen Sie unbedingt die Anforderungen der bestehenden 56N GDCA-Verordnung aus dem Jahr 2007 (aktualisiert 2016).
- Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind.
- Überprüfen Sie Ihre Drohne vor jedem Flug; vergewissern Sie sich, dass das elektronische Identifizierungs- und Geowarnsystem (falls installiert) Ihrer Drohne auf dem neuesten Stand ist.
- Betreiben Sie Ihre Drohne innerhalb der Leistungsgrenzen, die in der vom Hersteller bereitgestellten Anleitung festgelegt sind. Vergewissern Sie sich vor dem Betrieb des unbemannten Luftfahrzeugs, dass alle seine Elemente ordnungsgemäß funktionieren.
- Halten Sie ständig Sichtkontakt zum unbemannten Luftfahrzeug, ohne Hilfsmittel (Fernrohr, Fernglas, elektrooptischer Bildverstärker) zu verwenden. Es ist verboten, unbemannte Luftfahrzeuge ohne besondere Genehmigung in einer Höhe von mehr als 50 m über dem Gelände oder der Wasseroberfläche zu betreiben.
- Machen Sie sich mit dem Gebiet vertraut, in dem Sie Ihre Drohne betreiben wollen, und planen Sie Ihren Flug.
- Prüfen Sie die Wetterbedingungen. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen bei ungünstigen Wetterbedingungen kann sowohl für Sie als auch für die umliegenden Personen gefährlich sein und das Gerät beschädigen.
- Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.[1]
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