Translations:Armenien/6/de
- Befolgen Sie unbedingt die Anforderungen der bestehenden 56N GDCA-Verordnung aus dem Jahr 2007 (aktualisiert 2016).
- Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind.
- Überprüfen Sie Ihre Drohne vor jedem Flug; vergewissern Sie sich, dass das elektronische Identifizierungs- und Geowarnsystem (falls installiert) Ihrer Drohne auf dem neuesten Stand ist.
- Betreiben Sie Ihre Drohne innerhalb der Leistungsgrenzen, die in der vom Hersteller bereitgestellten Anleitung festgelegt sind. Vergewissern Sie sich vor dem Betrieb des unbemannten Luftfahrzeugs, dass alle seine Elemente ordnungsgemäß funktionieren.
- Halten Sie ständig Sichtkontakt zum unbemannten Luftfahrzeug, ohne Hilfsmittel (Fernrohr, Fernglas, elektrooptischer Bildverstärker) zu verwenden. Es ist verboten, unbemannte Luftfahrzeuge ohne besondere Genehmigung in einer Höhe von mehr als 50 m über dem Gelände oder der Wasseroberfläche zu betreiben.
- Machen Sie sich mit dem Gebiet vertraut, in dem Sie Ihre Drohne betreiben wollen, und planen Sie Ihren Flug.
- Prüfen Sie die Wetterbedingungen. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen bei ungünstigen Wetterbedingungen kann sowohl für Sie als auch für die umliegenden Personen gefährlich sein und das Gerät beschädigen.
- Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.[1]