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  • Nehmen Sie keine Änderungen an der Drohne vor, es sei denn, sie wurden vom Hersteller genehmigt.
  • Fliegen Sie nicht höher als 50 m über dem Boden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Ausschusses für Zivilluftfahrt vor.
  • Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht abends, nachts oder in der dunklen Jahreszeit.
  • Betreiben Sie keine unbemannten Luftfahrzeuge über Städten, Straßen, Parkanlagen und in Lufträumen, in denen der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen vorläufig eingeschränkt wurde. Betreiben Sie keine unbemannten Luftfahrzeuge in überlasteten und überfüllten Gebieten.
  • Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht über Gebäuden und Spielplätzen, in unmittelbarer Nähe von Verkehr, Hochspannungsleitungen und Radaranlagen.
  • Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen.
  • Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige