Österreich

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Österreich
Zuständige Behörde Austro Control
Registrierungsseite Registrierung
Karte mit Sperrzonen Karte
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 120120 m <br /> m


Allgemeine Informationen

Zum Drohnen-Gesetze in Europa

EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[1]:
Haftpflichtversicherung Kennzeichnungspflicht Gesetzliches Mindestalter Maximale Flughöhe Drohnenführerschein Sicherheit
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Allgemeine Flugverbotszonen

Icon Privates Haus mit Bäumen Fliegen über Wohngrundstücken Icon Hand mit Verbotszeichen
Icon Nationalpark Fliegen über Naturschutzgebieten
Icon für Flughafen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km

und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km

Icon einer Karte Fliegen in Kontrollzonen

Modellflug

Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.[2]

Mobile Karten Apps

Dronespace (Offiziell)

ÖAMTC

Weitere Informationen ÖAMTC Drohnen App

Spots

Folgende Möglichkeiten gibt es in Österreich. Empfehlungen von Usern.

SpotsStuibenfallSchneebergSchlossruine PottendorfSchafbergOlpererhütteMelkBurgruine Aggstein… weitere Ergebnisse
FotoStuibenfall in Gänze mit neuer Erschließung.jpgSchneeberg.jpegPottendorf - Schloss, Südansicht2.JPGSchafberg Summit.jpgOlpererhütte (DSC06949).jpgStift Melk Nordseite 01.jpgRuine Aggstein 02.JPG
Max. Flughöhe120 m120 m120 m120 m120 m120 m120 m

Weitere Links

Einzelnachweise