Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen

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Die neuen Vorschriften der EU verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die erforderlichen Auflagen für einen Drohnenflug variieren je nach der potenziellen Gefährdung. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Flügen gemacht.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones</ref>
Die neuen Vorschriften der EU verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die erforderlichen Auflagen für einen Drohnenflug variieren je nach der potenziellen Gefährdung. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Flügen gemacht.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones</ref>
Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref>


== Drohnenkategorien == <!--T:6-->
== Drohnenkategorien == <!--T:6-->