Armenien: Unterschied zwischen den Versionen
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== Allgemeine Informationen == | == Allgemeine Informationen == | ||
Das Komitee für Zivilluftfahrt der Republik Armenien hat die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über den sicheren Betrieb und die Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) eingeleitet. | Das Komitee für Zivilluftfahrt der Republik Armenien hat die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über den sicheren Betrieb und die Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) eingeleitet. | ||
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Personen, die jünger als 14 Jahre sind, dürfen Drohnen unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreiben. | Personen, die jünger als 14 Jahre sind, dürfen Drohnen unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreiben. | ||
Die Regelung wird in Kürze verfügbar sein. Bis dahin beachten Sie bitte die allgemeinen Anforderungen: | Die Regelung wird in Kürze verfügbar sein. Bis dahin beachten Sie bitte die allgemeinen Anforderungen: | ||
'''NICHT''' | '''NICHT''' | ||
* Nehmen Sie keine Änderungen an der Drohne vor, es sei denn, sie wurden vom Hersteller genehmigt. | * Nehmen Sie keine Änderungen an der Drohne vor, es sei denn, sie wurden vom Hersteller genehmigt. | ||
* Fliegen Sie nicht höher als 50 m über dem Boden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Ausschusses für Zivilluftfahrt vor. | * Fliegen Sie nicht höher als 50 m über dem Boden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Ausschusses für Zivilluftfahrt vor. | ||
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* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige | * Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige | ||
'''NOTWENDIG''' | '''NOTWENDIG''' | ||
* Befolgen Sie unbedingt die Anforderungen der bestehenden [https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?DocID=108161 56N GDCA-Verordnung aus dem Jahr 2007] (aktualisiert 2016). | * Befolgen Sie unbedingt die Anforderungen der bestehenden [https://www.arlis.am/DocumentView.aspx?DocID=108161 56N GDCA-Verordnung aus dem Jahr 2007] (aktualisiert 2016). | ||
* Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind. | * Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend versichert sind. | ||
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* Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref> | * Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref> | ||
== Mobile Karten Apps == | == Mobile Karten Apps == | ||
== Spots == | == Spots == | ||
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== Weitere Links == | == Weitere Links == | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
<references/> | <references/> | ||