Dänemark: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Mai 2024, 22:48 Uhr

Dänemark
Zuständige Behörde https://www.trafikstyrelsen.dk/
Registrierungsseite https://www.droneregler.dk/
Karte mit Sperrzonen https://www.droneregler.dk/dronezoner
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 100100 m <br /> m


Drohnenflüge in Dänemark sind zur Zeit unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

Die Drohne darf max. 25 kg schwer sein und nicht höher als 100 m fliegen. Zur Drohne muss immer Sichtkontakt bestehen und alle Flug-Funktionen müssen 100 % beherrscht werden.

Folgende Entfernungen sind einzuhalten:

Militärflughäfen: 8 km

Sonstige Flughäfen: 5 km

Gebäude und Privateigentum: 150 m

Straßen/Autobahnen: 150 m

Unfallstellen: 200 m Drohnenflüge in städtischen Gebieten sind nur erlaubt, wenn die Drohne zu beruflich, professionellen Zwecken genutzt wird.

Eine Drohne darf nicht genutzt werden, wenn die Promillegrenze von 0,5 überschritten wurde.