Dänemark: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Land |Registrierung notwendig=Ja |Kennzeichen=Ja |Drohnen-Führerschein=Ja |Maximale Flughöhe=100 |Flagge=File:Flag of Denmark.svg |Behörde=https://www.trafikstyrelsen.dk/ |Registrierung=https://www.droneregler.dk/ |Karte=https://www.droneregler.dk/dronezoner }} Drohnenflüge in Dänemark sind zur Zeit unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Die Drohne darf max. 25 kg schwer sein und nicht höher als 100 m fliegen. Zur Drohne muss immer Sichtkonta…“) |
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Version vom 14. Mai 2024, 22:48 Uhr
Dänemark | ||
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Zuständige Behörde | https://www.trafikstyrelsen.dk/ | |
Registrierungsseite | https://www.droneregler.dk/ | |
Karte mit Sperrzonen | https://www.droneregler.dk/dronezoner | |
Registrierung notwendig | Ja | |
Kennzeichnung notwendig | Ja | |
Führerschein notwendig | Ja | |
Maximale Flughöhe in Meter | 100100 m <br /> m | |
Drohnenflüge in Dänemark sind zur Zeit unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
Die Drohne darf max. 25 kg schwer sein und nicht höher als 100 m fliegen. Zur Drohne muss immer Sichtkontakt bestehen und alle Flug-Funktionen müssen 100 % beherrscht werden.
Folgende Entfernungen sind einzuhalten:
Militärflughäfen: 8 km
Sonstige Flughäfen: 5 km
Gebäude und Privateigentum: 150 m
Straßen/Autobahnen: 150 m
Unfallstellen: 200 m Drohnenflüge in städtischen Gebieten sind nur erlaubt, wenn die Drohne zu beruflich, professionellen Zwecken genutzt wird.
Eine Drohne darf nicht genutzt werden, wenn die Promillegrenze von 0,5 überschritten wurde.