Vorlage:KeinCEmehr250g/de: Unterschied zwischen den Versionen

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<span style="color:#000000; background:#f5c542">Verkauf in der EU nur noch bis 1.1.2024 sofern keine Nachreichung vom Hersteller der CE-Klassifizierung stattfindet.</span><ref>https://airandmore.at/eu-drohnen-verordnung-uebergangsfristen/</ref>
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[[Datei:01-ALW-01-07-A3-Regeln-1024x477.jpg|mini|rechts]]


'''Ab 1.1.2024'''
'''Ab 1.1.2024'''

Aktuelle Version vom 22. Januar 2024, 00:25 Uhr

Verkauf in der EU nur noch bis 1.1.2024 sofern keine Nachreichung vom Hersteller der CE-Klassifizierung stattfindet.[1]

Ab 1.1.2024

  • Unterkategorie A3
  • Weit weg von Menschen
  • Bei Durchführung der Flüge ist ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten.Im gesamten Fluggebiet dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
  • Zwischen 251g und 25kg Gewicht
  • Registrierung notwendig
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Handbuch vertraut machen und Online Kurs und Online Test