Großbritannien/de: Unterschied zwischen den Versionen

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|Drohnen-Führerschein=Ja
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|Maximale Flughöhe=122
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|Behörde=https://www.caa.co.uk/
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Version vom 1. Oktober 2023, 23:22 Uhr

Großbritannien/de
Zuständige Behörde https://www.caa.co.uk/
Registrierungsseite https://register-drones.caa.co.uk/individual/register-and-take-test-to-fly
Karte mit Sperrzonen https://www.noflydrones.co.uk/
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 122122 m <br /> m


Allgemeine Informationen

Das Vereinigte Königreich verließ die EU am 1. Februar 2020. Bis zum 31. Dezember 2020 galt EU-Recht in Bezug auf Flugsicherheit im UK. Ab dem 1. Januar 2021 wurde das UK als Drittland behandelt und verlor seinen Status als EASA-Mitgliedstaat.

Die Handelsvereinbarung zwischen der EU und dem UK ab dem 1. Januar 2021 betrifft nur bestimmte Aspekte der Flugsicherheitszusammenarbeit.

Die EASA genehmigte einige Organisationen im UK bis zum 31. Dezember 2020. Für Design- und Produktionsorganisationen gelten besondere Bestimmungen aus dem Handelsabkommen.

Die genauen technischen Details werden noch ausgearbeitet. Die Agentur hat häufig gestellte Fragen zu diesem Thema beantwortet.[1]

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Einzelnachweise