Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen

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Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.
Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.
Man muss sich aber nur einmal in seinem Heimatland registrieren. Die Registrierung ist dann für die ganze EU gültig.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/faq/116456</ref>


== Behördliche Bewilligung == <!--T:25-->
== Behördliche Bewilligung == <!--T:25-->