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Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. August 2023, 00:32 Uhr

Neue EU-Regeln für Drohnen seit 2021

Nach ausgiebiger Vorbereitung sind seit 2021 einheitliche Vorschriften in Kraft getreten, die für die gesamte Europäische Union gelten. Diese Vorschriften gelten auch im Vereinigten Königreich sowie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA, einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Dadurch wurde eine einheitliche Regelung des Luftraums innerhalb der Europäischen Union erreicht. Diese Regelungen müssen seit dem 31. Dezember 2020 befolgt werden.

Die neuen Vorschriften der EU verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die erforderlichen Auflagen für einen Drohnenflug variieren je nach der potenziellen Gefährdung. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Flügen gemacht.[1]

Einzelnachweise