Drohnen-Gesetze in Europa/de: Unterschied zwischen den Versionen

Übernehme Bearbeitung einer neuen Version der Quellseite
Übernehme Bearbeitung einer neuen Version der Quellseite
Zeile 1: Zeile 1:
<languages/>
<languages/>
 
== Neue EU-Regeln für Drohnen seit 2021 ==  
== Neue EU-Regeln für Drohnen seit 2021 ==
 
Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.
Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.


Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.
Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.


Diese Vorschriften gelten auch im Vereinigten Königreich sowie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA, einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Dadurch wurde eine einheitliche Regelung des Luftraums innerhalb der Europäischen Union erreicht. Diese Regelungen müssen seit dem 31. Dezember 2020 befolgt werden.
Diese Vorschriften gelten auch im Vereinigten Königreich sowie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit [https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones EASA], einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Dadurch wurde eine einheitliche Regelung des Luftraums innerhalb der Europäischen Union erreicht. Diese Regelungen müssen seit dem 31. Dezember 2020 befolgt werden.


Die neuen Vorschriften der EU verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die erforderlichen Auflagen für einen Drohnenflug variieren je nach der potenziellen Gefährdung. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Flügen gemacht.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones</ref>
Die neuen Vorschriften der EU verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die erforderlichen Auflagen für einen Drohnenflug variieren je nach der potenziellen Gefährdung. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Flügen gemacht.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones</ref>


== Drohnenkategorien ==
Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref>


== Drohnenkategorien ==
=== Kategorie "open" ===
=== Kategorie "open" ===
[[Datei:01-ALW-01-06-A1-Regeln-1024x476.jpg|mini|Offene Kategorie A1]]
[[Datei:01-ALW-01-06-A1-Regeln-1024x476.jpg|mini|Offene Kategorie A1]]
[[Datei:01-ALW-01-07-A2-Regeln-1024x477.jpg|mini|Offene Kategorie A2]]
[[Datei:01-ALW-01-07-A2-Regeln-1024x477.jpg|mini|Offene Kategorie A2]]
[[Datei:01-ALW-01-07-A3-Regeln-1024x477.jpg|mini|Offene Kategorie A3]]
[[Datei:01-ALW-01-07-A3-Regeln-1024x477.jpg|mini|Offene Kategorie A3]]
Die Kategorie "open" ist besonders für den '''Privatgebrauch''' relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:
Die Kategorie "open" ist besonders für den '''Privatgebrauch''' relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:


Zeile 23: Zeile 22:
* C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
* C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht
* C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
* C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht
* C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht<ref name=":0">https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/Drohnenkategorien_open_specific_certified.html</ref>
* C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht
 
Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.<ref name=":0">https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/Drohnenkategorien_open_specific_certified.html</ref>


=== Kategorie "specific" ===
=== Kategorie "specific" ===
Zeile 42: Zeile 43:
In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne CE-Kennzeichnung in der "open" Kategorie verwendet werden. Die Betreiberin/der Betreiber der Drohne muss sich jedoch online registrieren.
In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne CE-Kennzeichnung in der "open" Kategorie verwendet werden. Die Betreiberin/der Betreiber der Drohne muss sich jedoch online registrieren.


===== Unterkategorie =====
Die Unterkategorie dient dazu, wie nahe man am Menschen fliegen darf. Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen.
* Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen"
** Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 <abbr>g</abbr>) und Eigenbauten unter 250 <abbr>g</abbr>
** Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem „Follow-me“-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 <abbr>m</abbr> betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt.
* Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)
** Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 <abbr>g</abbr> bis 4 <abbr>kg</abbr>) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 <abbr>m</abbr>/<abbr>s</abbr> und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden.
* Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)
** Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 <abbr>g</abbr> bis 25 <abbr>kg</abbr> maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 <abbr>kg.</abbr> Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen:
*** Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 <abbr>m</abbr> Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden.
*** Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.
Weiter zur Übersichtstabelle:
* [[Special:MyLanguage/Open Kategorie mit CE|Open Kategorie mit CE]]
* [[Special:MyLanguage/Open Kategorie mit CE|Open Kategorie mit CE]]
* [[Special:MyLanguage/Open Kategorie ohne CE|Open Kategorie ohne CE]]
* [[Special:MyLanguage/Open Kategorie ohne CE|Open Kategorie ohne CE]]
Die EASA stellt für die Kategorien [https://www.easa.europa.eu/en/document-library/general-publications/drones-information-notices übersichtliche Informationsblätter] zur Verfügung.


== Registrierung und Drohnenführerschein ==
== Registrierung und Drohnenführerschein ==