Drohnen-Gesetze in Europa/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.
Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.


Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.
Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/light/topics/drones-national-aviation-authorities-resources?utm_campaign=m-20240201&utm_term=light&utm_content=title</ref>


Diese Vorschriften gelten auch im Vereinigten Königreich sowie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit [https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones EASA], einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Dadurch wurde eine einheitliche Regelung des Luftraums innerhalb der Europäischen Union erreicht. Diese Regelungen müssen seit dem 31. Dezember 2020 befolgt werden.
Diese Vorschriften gelten auch im Vereinigten Königreich sowie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit [https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones EASA], einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Dadurch wurde eine einheitliche Regelung des Luftraums innerhalb der Europäischen Union erreicht. Diese Regelungen müssen seit dem 31. Dezember 2020 befolgt werden.