Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht. | Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht. | ||
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Man muss sich aber nur einmal in seinem Heimatland registrieren. Die Registrierung ist dann für die ganze EU gültig.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/faq/116456</ref> | Man muss sich aber nur einmal in seinem Heimatland registrieren. Die Registrierung ist dann für die ganze EU gültig.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/faq/116456</ref> | ||