Libanon: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Drone Spots Info
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Diese Seite wurde zum Übersetzen freigegeben)
Zeile 6: Zeile 6:
}}
}}
<translate>
<translate>
<!--T:1-->
[[Kategorie:Länder]]
[[Kategorie:Länder]]


<!--T:2-->
== Vorraussetzung ==
== Vorraussetzung ==
Im Libanon ist es erforderlich, dass Drohnen bei den Militärbehörden registriert werden. Personen, die es versäumen, ihre Drohnen zu registrieren und dennoch im Luftraum des Libanons mit einer Drohne operieren, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Registrierung sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter der genaue Zeitpunkt und Ort der geplanten Flüge, der beabsichtigte Verwendungszweck sowie die Identifikationsdaten des betreffenden Fluggeräts einschließlich der Seriennummer. Zudem sind verschiedene begleitende Dokumente einzureichen. Die Erteilung der Fluggenehmigung ist kostenfrei.<ref>https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-libanon/</ref>
Im Libanon ist es erforderlich, dass Drohnen bei den Militärbehörden registriert werden. Personen, die es versäumen, ihre Drohnen zu registrieren und dennoch im Luftraum des Libanons mit einer Drohne operieren, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Registrierung sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter der genaue Zeitpunkt und Ort der geplanten Flüge, der beabsichtigte Verwendungszweck sowie die Identifikationsdaten des betreffenden Fluggeräts einschließlich der Seriennummer. Zudem sind verschiedene begleitende Dokumente einzureichen. Die Erteilung der Fluggenehmigung ist kostenfrei.<ref>https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-libanon/</ref>


<!--T:3-->
https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera
https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera
Die allgemeinen Unterlagen, die für eine Drehgenehmigung mit einer fliegenden Kamera erforderlich sind:
Die allgemeinen Unterlagen, die für eine Drehgenehmigung mit einer fliegenden Kamera erforderlich sind:


<!--T:4-->
Ein schriftlicher, vom Betroffenen unterzeichneter Antrag, der Folgendes enthält<ref>https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera</ref>:
Ein schriftlicher, vom Betroffenen unterzeichneter Antrag, der Folgendes enthält<ref>https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera</ref>:


<!--T:5-->
* den Gegenstand und das Ziel der Genehmigung
* den Gegenstand und das Ziel der Genehmigung
* den Typ des Flugzeugs und der Kamera sowie deren Seriennummer
* den Typ des Flugzeugs und der Kamera sowie deren Seriennummer
Zeile 23: Zeile 28:
'''Die besonderen Dokumente:'''
'''Die besonderen Dokumente:'''


<!--T:6-->
* Eine von der Luftwaffe ausgestellte Lizenz
* Eine von der Luftwaffe ausgestellte Lizenz
* Eine Kopie des Ausweises des Flugzeugbetreibers
* Eine Kopie des Ausweises des Flugzeugbetreibers
Zeile 30: Zeile 36:
Der Antrag sollte auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:
Der Antrag sollte auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:


<!--T:7-->
E-Mail: press@lebarmy.gov.lb
E-Mail: press@lebarmy.gov.lb


<!--T:8-->
Mindestens 1 Woche nach dem Datum der Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen
Mindestens 1 Woche nach dem Datum der Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen


<!--T:9-->
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />
</translate>
</translate>

Version vom 28. August 2023, 00:19 Uhr

Libanon
400pxDer für das Attribut „Has image“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Datei:“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Zuständige Behörde Ministry of Defense
Registrierungsseite Ministry of Defense
Karte mit Sperrzonen
Registrierung notwendig
Kennzeichnung notwendig
Führerschein notwendig
Maximale Flughöhe in Meter m

Vorraussetzung

Im Libanon ist es erforderlich, dass Drohnen bei den Militärbehörden registriert werden. Personen, die es versäumen, ihre Drohnen zu registrieren und dennoch im Luftraum des Libanons mit einer Drohne operieren, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Registrierung sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter der genaue Zeitpunkt und Ort der geplanten Flüge, der beabsichtigte Verwendungszweck sowie die Identifikationsdaten des betreffenden Fluggeräts einschließlich der Seriennummer. Zudem sind verschiedene begleitende Dokumente einzureichen. Die Erteilung der Fluggenehmigung ist kostenfrei.[1]

https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera Die allgemeinen Unterlagen, die für eine Drehgenehmigung mit einer fliegenden Kamera erforderlich sind:

Ein schriftlicher, vom Betroffenen unterzeichneter Antrag, der Folgendes enthält[2]:

  • den Gegenstand und das Ziel der Genehmigung
  • den Typ des Flugzeugs und der Kamera sowie deren Seriennummer
  • Einen Zeitplan mit Ort und Datum der Dreharbeiten.
  • Die Telefonnummer der betroffenen Partei

Die besonderen Dokumente:

  • Eine von der Luftwaffe ausgestellte Lizenz
  • Eine Kopie des Ausweises des Flugzeugbetreibers
  • Eine Kopie des Reisepasses und des Einreisestempels des Flugzeugbetreibers (falls der Betreiber ein Ausländer ist)
  • Ein Foto des Flugzeugs und seine Seriennummer (Scan)

Der Antrag sollte auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:

E-Mail: press@lebarmy.gov.lb

Mindestens 1 Woche nach dem Datum der Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen

Einzelnachweise