Schloss Neuschwanstein: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter <abbr>o. Ä.</abbr> für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird '''nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen''' und '''nur unter bestimmten Auflagen die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt.''' Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie die Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.<ref>https://www.schloesser.bayern.de/deutsch/service/fotogenehm/fotogenehm.htm#drohnen</ref> | |||
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Version vom 17. September 2023, 23:10 Uhr
| Fakten | |
|---|---|
| Land | Deutschland |
| Bundesland | Bayern |
| Maps Location | 47° 33' 27.18" N, 10° 44' 58.92" E |
| Max. Flughöhe (m) | 00 m <br /> |
| Karte | |
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Allgemeine Hinweise
Keine Erlaubnis Fotos zu machen.[1]
Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Bayerischen Schlösserverwaltung angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o. Ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden. Grundsätzlich wird nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen die Aufnahme mit solchen Fluggeräten genehmigt. Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten der Schlösserverwaltung, zu einer möglichen Verletzung von Rechten und zu einer Störung des Kultur- und Naturdenkmals. Voraussetzung für die Genehmigung ist auch die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen sowie die Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.[2]