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EU-Regelungen für Drohnen im Überblick<ref>https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/EU-Regelungen-f%C3%BCr-Drohnen-im-%C3%9Cberblick.html</ref> | EU-Regelungen für Drohnen im Überblick<ref>https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/EU-Regelungen-f%C3%BCr-Drohnen-im-%C3%9Cberblick.html</ref> | ||
== Behördliche Bewilligung == | == Behördliche Bewilligung == |
Version vom 26. August 2023, 02:08 Uhr
Österreich | ||
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Zuständige Behörde | https://www.austrocontrol.at/ | |
Registrierungsseite | https://www.dronespace.at/registrierung | |
Karte mit Sperrzonen | https://map.dronespace.at/ | |
Registrierung notwendig | ||
Kennzeichnung notwendig | ||
Führerschein notwendig | ||
Maximale Flughöhe in Meter | m | |
Allgemeine Informationen
EU-Regelungen für Drohnen im Überblick[1]
Behördliche Bewilligung
Nach der EU-Drohnen-Verordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.
Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich, für letztere ist sie derzeit noch nicht möglich, da das Regulativ hierzu auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung ist. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.
Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.
Modellflug
Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.
Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.
Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.
Weiterführende Links
dronespace.at (→ Austro Control) App "Dronespace" (→ Austro Control) Drohnen Info App (→ ÖAMTC) 10 Fragen zur EU-Drohnen-Verordnung (→ ÖAMTC) Rechtsgrundlagen EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.
Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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Schneeberg
Schöne Aussicht über die Berge, aber vorsichtig fliegen. Sehr viele Segel- und Sportflugzeuge. Die Höhe sollte unbedingt reduziert werden und auf VLOS fliegen.
Links
https://dronespots.info/index.php?title=Open_Kategorie_ohne_CE