Kroatien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Drone Spots Info
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 15: Zeile 15:
== Allgemeine Informationen ==
== Allgemeine Informationen ==
Zum [[Drohnen-Gesetze in Europa]]
Zum [[Drohnen-Gesetze in Europa]]
{{AllgemeineRegeln}}


<!--T:5-->
<!--T:5-->
== Spezifische Informationen ==
== Spezifische Informationen ==
In Kroatien gibt es zahlreiche Militätstützpunkte entlang der Adria und am Festland. Man sollte unbedingt vorher die Örtlichkeit überprüfen.
In Kroatien gibt es zahlreiche Militätstützpunkte entlang der Adria und am Festland. Man sollte unbedingt vorher die Örtlichkeit überprüfen.
{{AllgemeineRegeln}}


== Mobile Karten Apps == <!--T:2-->  
== Mobile Karten Apps == <!--T:2-->  

Version vom 2. September 2023, 22:56 Uhr


Kroatien
[[Has image::Datei:
Datei:Flag of Croatia (2000 World Factbook).svg
|400px]]
Zuständige Behörde http://www.ccaa.hr/letacke-operacije-sustavima-bespilotnih-zrakoplova-18055
Registrierungsseite http://www.ccaa.hr/letenje-dronom-98073
Karte mit Sperrzonen https://amc-en.crocontrol.hr/Current-situation-anonymous-users
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 120120 m <br /> m


Allgemeine Informationen

Zum Drohnen-Gesetze in Europa

EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[1]:
Haftpflichtversicherung Kennzeichnungspflicht Gesetzliches Mindestalter Maximale Flughöhe Drohnenführerschein Sicherheit
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Allgemeine Flugverbotszonen

Icon Privates Haus mit Bäumen Fliegen über Wohngrundstücken Icon Hand mit Verbotszeichen
Icon Nationalpark Fliegen über Naturschutzgebieten
Icon für Flughafen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km

und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km

Icon einer Karte Fliegen in Kontrollzonen

Spezifische Informationen

In Kroatien gibt es zahlreiche Militätstützpunkte entlang der Adria und am Festland. Man sollte unbedingt vorher die Örtlichkeit überprüfen.

Mobile Karten Apps

Spots

Folgende Möglichkeiten gibt es in Kroatien. Empfehlungen von Usern.

<DynamicPageList> category = Kroatien mode=gallery </DynamicPageList>

Weitere Links