Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen
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== Neue EU-Regeln für Drohnen seit 2021 == | == Neue EU-Regeln für Drohnen seit 2021 == | ||
Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter. | Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter. | ||
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Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. | Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. | ||
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Diese Vorschriften gelten auch im Vereinigten Königreich sowie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit [https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones EASA], einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Dadurch wurde eine einheitliche Regelung des Luftraums innerhalb der Europäischen Union erreicht. Diese Regelungen müssen seit dem 31. Dezember 2020 befolgt werden. | Diese Vorschriften gelten auch im Vereinigten Königreich sowie in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit [https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones EASA], einschließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Dadurch wurde eine einheitliche Regelung des Luftraums innerhalb der Europäischen Union erreicht. Diese Regelungen müssen seit dem 31. Dezember 2020 befolgt werden. | ||
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Die neuen Vorschriften der EU verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die erforderlichen Auflagen für einen Drohnenflug variieren je nach der potenziellen Gefährdung. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Flügen gemacht.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones</ref> | Die neuen Vorschriften der EU verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die erforderlichen Auflagen für einen Drohnenflug variieren je nach der potenziellen Gefährdung. Dabei wird keine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Flügen gemacht.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones</ref> | ||
<!--T:37--> | |||
Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref> | Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref> | ||
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== Drohnenkategorien == | == Drohnenkategorien == | ||
=== Kategorie "open" === | === Kategorie "open" === | ||
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[[Datei:01-ALW-01-07-A3-Regeln-1024x477.jpg|mini|Offene Kategorie A3]] | [[Datei:01-ALW-01-07-A3-Regeln-1024x477.jpg|mini|Offene Kategorie A3]] | ||
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Die Kategorie "open" ist besonders für den '''Privatgebrauch''' relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen: | Die Kategorie "open" ist besonders für den '''Privatgebrauch''' relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen: | ||
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* C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht | * C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht | ||
* C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht | * C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht | ||
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* C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht | * C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht | ||
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Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.<ref name=":0">https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/Drohnenkategorien_open_specific_certified.html</ref> | Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Wer eine Drohnen App nutzt und die entsprechende CE-Kennzeichnung eingibt, kann sich darüber informieren.<ref name=":0">https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/Drohnenkategorien_open_specific_certified.html</ref> | ||
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In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne CE-Kennzeichnung in der "open" Kategorie verwendet werden. Die Betreiberin/der Betreiber der Drohne muss sich jedoch online registrieren. | In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne CE-Kennzeichnung in der "open" Kategorie verwendet werden. Die Betreiberin/der Betreiber der Drohne muss sich jedoch online registrieren. | ||
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===== Unterkategorie ===== | ===== Unterkategorie ===== | ||
Die Unterkategorie dient dazu, wie nahe man am Menschen fliegen darf. Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. | Die Unterkategorie dient dazu, wie nahe man am Menschen fliegen darf. Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. | ||
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* Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" | * Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" | ||
** Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 <abbr>g</abbr>) und Eigenbauten unter 250 <abbr>g</abbr> | ** Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 <abbr>g</abbr>) und Eigenbauten unter 250 <abbr>g</abbr> | ||
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*** Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. | *** Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. | ||
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Weiter zur Übersichtstabelle: | Weiter zur Übersichtstabelle: | ||
* [[Special:MyLanguage/Open Kategorie mit CE|Open Kategorie mit CE]] | * [[Special:MyLanguage/Open Kategorie mit CE|Open Kategorie mit CE]] | ||
* [[Special:MyLanguage/Open Kategorie ohne CE|Open Kategorie ohne CE]] | * [[Special:MyLanguage/Open Kategorie ohne CE|Open Kategorie ohne CE]] | ||
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Die EASA stellt für die Kategorien [https://www.easa.europa.eu/en/document-library/general-publications/drones-information-notices übersichtliche Informationsblätter] zur Verfügung. | Die EASA stellt für die Kategorien [https://www.easa.europa.eu/en/document-library/general-publications/drones-information-notices übersichtliche Informationsblätter] zur Verfügung. | ||