Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen
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Die EASA stellt für die Kategorien [https://www.easa.europa.eu/en/document-library/general-publications/drones-information-notices übersichtliche Informationsblätter] zur Verfügung. | Die EASA stellt für die Kategorien [https://www.easa.europa.eu/en/document-library/general-publications/drones-information-notices übersichtliche Informationsblätter] zur Verfügung. | ||
=== Unterkategorie === | |||
Die Unterkategorie dient dazu, wie nahe man am Menschen fliegen darf. Abhängig vom Gewicht ist die Betriebskategorie "open" in drei Unterkategorien untergeteilt: A1, A2 und A3. Je nach Unterkategorie muss die Pilotin/der Pilot unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. | |||
* Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe am Menschen" | |||
** Klassen C0 und C1 (maximales Abfluggewicht unter 900 <abbr>g</abbr>) und Eigenbauten unter 250 <abbr>g</abbr> | |||
** Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem „Follow-me“-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 <abbr>m</abbr> betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt. | |||
* Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter) | |||
** Die Unterkategorie A2 ist für schwerere Drohnen in der Klasse C2 (900 <abbr>g</abbr> bis 4 <abbr>kg</abbr>) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist ein Mindestabstand von 30 Metern zu unbeteiligten Personen festgelegt. Verfügt die Drohne über einen "Low-Speed-Mode" mit maximal 3 <abbr>m</abbr>/<abbr>s</abbr> und lassen es die äußeren Umstände wie Wetter zu, so darf dieser Mindestabstand sogar auf 5 Meter verringert werden. | |||
* Unterkategorie A3 – "Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter) | |||
** Die letzte Unterkategorie A3 betrifft schwerere Drohnen von 900 <abbr>g</abbr> bis 25 <abbr>kg</abbr> maximalem Abfluggewicht. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 <abbr>kg.</abbr> Für die Kategorie A3 gelten zusätzliche Anforderungen: | |||
*** Das Fluggerät darf nur mit mindestens 150 <abbr>m</abbr> Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten betrieben werden. | |||
*** Im Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. | |||
== Registrierung und Drohnenführerschein == <!--T:22--> | == Registrierung und Drohnenführerschein == <!--T:22--> | ||