Armenien/en: Unterschied zwischen den Versionen

Die Seite wurde neu angelegt: „Armenia“
 
Übernehme Bearbeitung einer neuen Version der Quellseite
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
 
(6 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 32: Zeile 32:
* Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen.
* Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen.
* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige
* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige
</div>
</div>  


<div lang="de" dir="ltr" class="mw-content-ltr">
<div lang="de" dir="ltr" class="mw-content-ltr">
Zeile 47: Zeile 47:
* Prüfen Sie die Wetterbedingungen. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen bei ungünstigen Wetterbedingungen kann sowohl für Sie als auch für die umliegenden Personen gefährlich sein und das Gerät beschädigen.
* Prüfen Sie die Wetterbedingungen. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen bei ungünstigen Wetterbedingungen kann sowohl für Sie als auch für die umliegenden Personen gefährlich sein und das Gerät beschädigen.
* Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref>
* Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref>
</div>
</div>  


<div lang="de" dir="ltr" class="mw-content-ltr">
<div lang="de" dir="ltr" class="mw-content-ltr">