Tschechien/de: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeine Informationen ==
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=== Generelles Flugverbot ===
== Generelles Flugverbot ==
Folgende Nationalparks gibt es, wo ein generelles Flugverbot vorliegt.
Folgende Nationalparks gibt es, wo ein generelles Flugverbot vorliegt.
* Elbsandsteingebirge in der Böhmisch-Sächsischen Schweiz
* Elbsandsteingebirge in der Böhmisch-Sächsischen Schweiz
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* Thayatal in Südböhmen an der Grenze zu Österreich
* Thayatal in Südböhmen an der Grenze zu Österreich


Die Strafen belaufen sich bis zu 185.000 EUR.
Die Strafen belaufen sich bis zu 185.000 EUR.<ref>https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-tschechien/</ref>


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Aktuelle Version vom 19. November 2023, 23:27 Uhr

Tschechien/de
Zuständige Behörde https://www.caa.cz/en/
Registrierungsseite https://www.caa.cz/provoz/bezpilotni-letadla/
Karte mit Sperrzonen https://dronview.rlp.cz/
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 120120 m <br /> m


Allgemeine Informationen

Zum Drohnen-Gesetze in Europa

EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[1]:
Haftpflichtversicherung Kennzeichnungspflicht Gesetzliches Mindestalter Maximale Flughöhe Drohnenführerschein Sicherheit
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Allgemeine Flugverbotszonen

Icon Privates Haus mit Bäumen Fliegen über Wohngrundstücken Icon Hand mit Verbotszeichen
Icon Nationalpark Fliegen über Naturschutzgebieten
Icon für Flughafen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km

und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km

Icon einer Karte Fliegen in Kontrollzonen

Generelles Flugverbot

Folgende Nationalparks gibt es, wo ein generelles Flugverbot vorliegt.

  • Elbsandsteingebirge in der Böhmisch-Sächsischen Schweiz
  • Böhmerwald an der Grenze zu Bayern
  • Riesengebirge an der Grenze zu Polen
  • Thayatal in Südböhmen an der Grenze zu Österreich

Die Strafen belaufen sich bis zu 185.000 EUR.[2]

Mobile Karten Apps

DronView

Spots

Folgende Möglichkeiten gibt es in Tschechien/de. Empfehlungen von Usern.

SpotsFotoMax. Flughöhe
PragDJI 20231002173903 0002 D.JPG100 m


Weitere Links