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In einem Wohngebiet ist die Nutzung von Drohnen nur nach Erhalt einer temporären Luftraumfreigabe gestattet. Ebenso dürfen andere Gebiete nur mit einem speziell zugewiesenen Luftraum überflogen werden. Die Verwendung der App "[https://mydronespace.hu/ mydronespace]" ist obligatorisch, da sie auch temporär gesperrte Gebiete anzeigt.
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Um eine temporäre Luftraumfreigabe zu erhalten, benötigen Sie eine Genehmigung von der Militärischen Luftfahrtbehörde. Der Antrag sollte spätestens 30 Tage vor dem geplanten Drohneneinsatz eingereicht werden. Die Verfahrensweise hat sich seit April 2020 geändert, und es stehen nur noch ein elektronisches sowie ein papierbasiertes Formular zur Verfügung, das per Post eingereicht werden kann. Die Übermittlung des Formulars per E-Mail scheint nur in Ausnahmefällen möglich zu sein. Für das elektronische Formular wird [http://nav.gov.hu/nav/letoltesek/nyomtatvanykitolto_programok/nyomtatvany_apeh/keretprogramok/abevjava_install.html Java] sowie ein spezielles Formularfüllprogramm benötigt. Die elektronischen Formulare und Anweisungen zur Ausfüllung sind [https://www.ket.hm.gov.hu/hmalf/Megosztott%20dokumentumok/Forms/AllItems.aspx?RootFolder=%2Fhmalf%2FMegosztott%20dokumentumok%2FEseti%20l%C3%A9gt%C3%A9r%20ig%C3%A9nyl%C3%A9s&FolderCTID=0x012000C56935156CCECE4ABE0D169966578E41&View=%7B8AB7D0BE%2DCB53%2D4B4 auf Englisch] verfügbar. Alternativ kann das Papierformular auf Ungarisch heruntergeladen werden. Es sind die genauen Koordinaten, Flughöhe, Art des Fluges (gewerblich oder privat) sowie die Daten des geplanten Fluges anzugeben. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 9.000 Forint (ca. 25 Euro) fällig, die überwiesen werden kann. Die Behörde empfiehlt, den Antrag 45 bis 60 Tage vor dem geplanten Drohnenflug einzureichen.<ref>https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-ungarn/</ref>


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Aktuelle Version vom 13. Mai 2024, 00:40 Uhr

Ungarn
Zuständige Behörde https://www.kozlekedesihatosag.kormany.hu/hu/a-hatosagrol
Registrierungsseite https://www.kozlekedesihatosag.kormany.hu/hu/dokumentum/202887
Karte mit Sperrzonen https://terkep.legter.hu/#6.63/47.292/19.64
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 120120 m <br /> m


Allgemeine Informationen

Zum Drohnen-Gesetze in Europa

EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[1]:
Haftpflichtversicherung Kennzeichnungspflicht Gesetzliches Mindestalter Maximale Flughöhe Drohnenführerschein Sicherheit
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Allgemeine Flugverbotszonen

Icon Privates Haus mit Bäumen Fliegen über Wohngrundstücken Icon Hand mit Verbotszeichen
Icon Nationalpark Fliegen über Naturschutzgebieten
Icon für Flughafen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km

und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km

Icon einer Karte Fliegen in Kontrollzonen

Freigabe

In einem Wohngebiet ist die Nutzung von Drohnen nur nach Erhalt einer temporären Luftraumfreigabe gestattet. Ebenso dürfen andere Gebiete nur mit einem speziell zugewiesenen Luftraum überflogen werden. Die Verwendung der App "mydronespace" ist obligatorisch, da sie auch temporär gesperrte Gebiete anzeigt.

Um eine temporäre Luftraumfreigabe zu erhalten, benötigen Sie eine Genehmigung von der Militärischen Luftfahrtbehörde. Der Antrag sollte spätestens 30 Tage vor dem geplanten Drohneneinsatz eingereicht werden. Die Verfahrensweise hat sich seit April 2020 geändert, und es stehen nur noch ein elektronisches sowie ein papierbasiertes Formular zur Verfügung, das per Post eingereicht werden kann. Die Übermittlung des Formulars per E-Mail scheint nur in Ausnahmefällen möglich zu sein. Für das elektronische Formular wird Java sowie ein spezielles Formularfüllprogramm benötigt. Die elektronischen Formulare und Anweisungen zur Ausfüllung sind auf Englisch verfügbar. Alternativ kann das Papierformular auf Ungarisch heruntergeladen werden. Es sind die genauen Koordinaten, Flughöhe, Art des Fluges (gewerblich oder privat) sowie die Daten des geplanten Fluges anzugeben. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr von 9.000 Forint (ca. 25 Euro) fällig, die überwiesen werden kann. Die Behörde empfiehlt, den Antrag 45 bis 60 Tage vor dem geplanten Drohnenflug einzureichen.[2]

Mobile Karten Apps

mydronespace

Spots

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