Libanon: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. November 2023, 00:57 Uhr
Libanon | ||
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Zuständige Behörde | Ministry of Defense | |
Registrierungsseite | Ministry of Defense | |
Karte mit Sperrzonen | Absprache mit Behörde | |
Registrierung notwendig | Ja | |
Kennzeichnung notwendig | Ja | |
Führerschein notwendig | Ja | |
Maximale Flughöhe in Meter | m | |
Vorraussetzung
Im Libanon ist es erforderlich, dass Drohnen bei den Militärbehörden registriert werden. Personen, die es versäumen, ihre Drohnen zu registrieren und dennoch im Luftraum des Libanons mit einer Drohne operieren, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Registrierung sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter der genaue Zeitpunkt und Ort der geplanten Flüge, der beabsichtigte Verwendungszweck sowie die Identifikationsdaten des betreffenden Fluggeräts einschließlich der Seriennummer. Zudem sind verschiedene begleitende Dokumente einzureichen. Die Erteilung der Fluggenehmigung ist kostenfrei.[1]
https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera Die allgemeinen Unterlagen, die für eine Drehgenehmigung mit einer fliegenden Kamera erforderlich sind:
Ein schriftlicher, vom Betroffenen unterzeichneter Antrag, der Folgendes enthält[2]:
- den Gegenstand und das Ziel der Genehmigung
- den Typ des Flugzeugs und der Kamera sowie deren Seriennummer
- Einen Zeitplan mit Ort und Datum der Dreharbeiten.
- Die Telefonnummer der betroffenen Partei
Die besonderen Dokumente:
- Eine von der Luftwaffe ausgestellte Lizenz
- Eine Kopie des Ausweises des Flugzeugbetreibers
- Eine Kopie des Reisepasses und des Einreisestempels des Flugzeugbetreibers (falls der Betreiber ein Ausländer ist)
- Ein Foto des Flugzeugs und seine Seriennummer (Scan)
Der Antrag sollte auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:
E-Mail: press@lebarmy.gov.lb
Mindestens 1 Woche nach dem Datum der Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen