Slowakei: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 31. Oktober 2024, 00:59 Uhr

Slowakei
Zuständige Behörde Verkehrsbehörde
Registrierungsseite Registrierung
Karte mit Sperrzonen Map
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 120120 m <br /> m


Allgemeine Informationen

Der ferngesteuerte Pilot muss während des Fluges stets die Umgebung beobachten, das Vorhandensein von Hindernissen oder den Betrieb anderer Luftfahrzeuge prüfen und diese nach dem Prinzip „erkennen und vermeiden“ vermeiden.

Innerhalb des unkontrollierten Luftraums (Klasse G) ist der Betrieb von UAS nur innerhalb von 120 m (400 ft) über dem höchsten Hindernis in einem Abstand von 30 m zum unbemannten Luftfahrzeug möglich.

Im kontrollierten Luftraum eines Flughafens (CTR) darf man nur innerhalb der offenen Kategorie in einer Entfernung von mehr als 5,6 km vom Flughafen und nur bis zu einer Höhe von 30 m fliegen. (Bratislava, Košice, Žilina, Piešťany, Poprad-Tatry).[1]

Zum Drohnen-Gesetze in Europa

EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[2]:
Haftpflichtversicherung Kennzeichnungspflicht Gesetzliches Mindestalter Maximale Flughöhe Drohnenführerschein Sicherheit
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Allgemeine Flugverbotszonen

Icon Privates Haus mit Bäumen Fliegen über Wohngrundstücken Icon Hand mit Verbotszeichen
Icon Nationalpark Fliegen über Naturschutzgebieten
Icon für Flughafen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km

und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km

Icon einer Karte Fliegen in Kontrollzonen

Mobile Karten Apps

Spots

Folgende Möglichkeiten gibt es in Slowakei. Empfehlungen von Usern.



Weitere Links

Einzelnachweise