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=== EU-Drohnenverordnung ===
=== EU-Drohnenverordnung ===
Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref>:
{| class="wikitable mw-collapsible mw-collapsed"
* '''Haftpflichtversicherung'''
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** Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung.
! style="background-color:#6665cd; color:#ffffff;" colspan="6" |Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref>:
* '''Kennzeichnungspflicht'''
|- style="background-color:#cbcefb;"
** Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
|'''Haftpflichtversicherung'''
* Gesetzliches '''Mindestalter'''
|'''Kennzeichnungspflicht'''
** Mindestalter von '''16 Jahren'''. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden.
|'''Gesetzliches Mindestalter'''
* '''Maximale Flughöhe''' für Drohnen auf '''120 Metern''' über Grund festgesetzt.
|'''Maximale Flughöhe'''
** '''Generell''' ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen '''außerhalb der Sichtweite verboten'''.
|'''Drohnenführerschein'''
* '''Drohnenführerschein'''
|'''Sicherheit'''
** kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich. Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen.
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* '''Privatsphäre muß beachtet werden''' – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
| rowspan="2" |Private [[Versicherung|Haftpflichtversicherung]] deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene '''Drohnenversicherung'''.
* '''Ausreichender''' (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) '''Sicherheitsabstand zu Menschen'''
| rowspan="2" |Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
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| rowspan="2" |Mindestalter von '''16 Jahren'''. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden.
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|'''kleine Drohnenführerschein''' (EU Kompetenznachweis) ist '''für alle''' Drohnen '''erforderlich'''.
Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.
|'''Privatsphäre muß beachtet werden''' – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
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|Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen '''außerhalb der Sichtweite verboten'''.
|Der '''große Drohnenführerschein''' (EU Fernpilotenzeugnis) ist '''optional''' erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen.  
|'''Ausreichender''' (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) '''Sicherheitsabstand zu Menschen'''
|}


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=== Allgemeine Flugverbotszonen ===
=== Allgemeine Flugverbotszonen ===
* Fliegen über Wohngrundstücken
{| class="wikitable mw-collapsible mw-collapsed"
* Fliegen über Naturschutzgebieten
|+
* Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
|-
* Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km
! style="background-color:#efefef;" | [[Datei:House.png|75x75px|alternativtext=Icon Privates Haus mit Bäumen]]
* Fliegen in Kontrollzonen
! style="text-align:center; background-color:#ffffff;" | Fliegen über Wohngrundstücken
! rowspan="4" style="background-color:#efefef;" |[[Datei:Prohibited.png|150x150px|alternativtext=Icon Hand mit Verbotszeichen]]
|-
| style="background-color:#efefef;" | [[Datei:National-park.png|75x75px|alternativtext=Icon Nationalpark]]
| style="text-align:center; background-color:#ffffff;" | '''Fliegen über Naturschutzgebieten'''
|-
| style="background-color:#efefef;" | [[Datei:Airport distance.png|75x75px|alternativtext=Icon für Flughafen]]
| style="text-align:center; background-color:#ffffff;" | '''Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km'''
'''und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km'''
|-
| style="background-color:#efefef;" | [[Datei:Map.png|75x75px|alternativtext=Icon einer Karte]]
| style="text-align:center; background-color:#ffffff;" | '''Fliegen in Kontrollzonen'''
|}
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Aktuelle Version vom 7. Oktober 2023, 01:38 Uhr

EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[1]:
Haftpflichtversicherung Kennzeichnungspflicht Gesetzliches Mindestalter Maximale Flughöhe Drohnenführerschein Sicherheit
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Allgemeine Flugverbotszonen

Icon Privates Haus mit Bäumen Fliegen über Wohngrundstücken Icon Hand mit Verbotszeichen
Icon Nationalpark Fliegen über Naturschutzgebieten
Icon für Flughafen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km

und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km

Icon einer Karte Fliegen in Kontrollzonen