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Libanon: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Land
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|Registrierung notwendig=Ja
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| style="background-color:#ecf4ff;" | Zuständige Behörde
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== Vorraussetzung ==
== Vorraussetzung ==
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Im Libanon ist es erforderlich, dass Drohnen bei den Militärbehörden registriert werden. Personen, die es versäumen, ihre Drohnen zu registrieren und dennoch im Luftraum des Libanons mit einer Drohne operieren, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Registrierung sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter der genaue Zeitpunkt und Ort der geplanten Flüge, der beabsichtigte Verwendungszweck sowie die Identifikationsdaten des betreffenden Fluggeräts einschließlich der Seriennummer. Zudem sind verschiedene begleitende Dokumente einzureichen. Die Erteilung der Fluggenehmigung ist kostenfrei.<ref>https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-libanon/</ref>
Im Libanon ist es erforderlich, dass Drohnen bei den Militärbehörden registriert werden. Personen, die es versäumen, ihre Drohnen zu registrieren und dennoch im Luftraum des Libanons mit einer Drohne operieren, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Registrierung sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter der genaue Zeitpunkt und Ort der geplanten Flüge, der beabsichtigte Verwendungszweck sowie die Identifikationsdaten des betreffenden Fluggeräts einschließlich der Seriennummer. Zudem sind verschiedene begleitende Dokumente einzureichen. Die Erteilung der Fluggenehmigung ist kostenfrei.<ref>https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-in-libanon/</ref>


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https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera
https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera
Die allgemeinen Unterlagen, die für eine Drehgenehmigung mit einer fliegenden Kamera erforderlich sind:
Die allgemeinen Unterlagen, die für eine Drehgenehmigung mit einer fliegenden Kamera erforderlich sind:


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Ein schriftlicher, vom Betroffenen unterzeichneter Antrag, der Folgendes enthält<ref>https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera</ref>:
Ein schriftlicher, vom Betroffenen unterzeichneter Antrag, der Folgendes enthält<ref>https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera</ref>:


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* den Gegenstand und das Ziel der Genehmigung
* den Gegenstand und das Ziel der Genehmigung
* den Typ des Flugzeugs und der Kamera sowie deren Seriennummer
* den Typ des Flugzeugs und der Kamera sowie deren Seriennummer
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'''Die besonderen Dokumente:'''
'''Die besonderen Dokumente:'''


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* Eine von der Luftwaffe ausgestellte Lizenz
* Eine von der Luftwaffe ausgestellte Lizenz
* Eine Kopie des Ausweises des Flugzeugbetreibers
* Eine Kopie des Ausweises des Flugzeugbetreibers
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Der Antrag sollte auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:
Der Antrag sollte auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:


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E-Mail: press@lebarmy.gov.lb
E-Mail: press@lebarmy.gov.lb


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Mindestens 1 Woche nach dem Datum der Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen
Mindestens 1 Woche nach dem Datum der Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen


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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Länder{{#translation:}}]]
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Aktuelle Version vom 3. August 2025, 20:30 Uhr


Libanon

Zuständige Behörde Ministry of Defense„[https“ ist nicht als zulässiges URI-Schema gelistet.
Registrierungsseite Ministry of Defense„[https“ ist nicht als zulässiges URI-Schema gelistet.
Karte mit Sperrzonen Absprache mit Behörde
Registrierung notwendig ✅ Ja
Kennzeichnung notwendig ✅ Ja
Führerschein notwendig ✅ Ja
Maximale Flughöhe in Meter
Verknüpfungen


Vorraussetzung

ACHTUNG
Aufgrund der aktuellen militärischen Spannungen gilt derzeit ein Risiko Drohnen zu fliegen. Bitte starte in dieser Zeit keine Drohne. Verstöße können mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden. Das Verbot bleibt in Kraft, bis die Situation neu bewertet wird. Bitte informiere dich regelmäßig über die aktuelle Lage.

Im Libanon ist es erforderlich, dass Drohnen bei den Militärbehörden registriert werden. Personen, die es versäumen, ihre Drohnen zu registrieren und dennoch im Luftraum des Libanons mit einer Drohne operieren, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei der Registrierung sind detaillierte Informationen erforderlich, darunter der genaue Zeitpunkt und Ort der geplanten Flüge, der beabsichtigte Verwendungszweck sowie die Identifikationsdaten des betreffenden Fluggeräts einschließlich der Seriennummer. Zudem sind verschiedene begleitende Dokumente einzureichen. Die Erteilung der Fluggenehmigung ist kostenfrei.[1]

https://www.lebarmy.gov.lb/en/administrative_transactiont/request-filming-permit-using-flying-camera Die allgemeinen Unterlagen, die für eine Drehgenehmigung mit einer fliegenden Kamera erforderlich sind:

Ein schriftlicher, vom Betroffenen unterzeichneter Antrag, der Folgendes enthält[2]:

  • den Gegenstand und das Ziel der Genehmigung
  • den Typ des Flugzeugs und der Kamera sowie deren Seriennummer
  • Einen Zeitplan mit Ort und Datum der Dreharbeiten.
  • Die Telefonnummer der betroffenen Partei

Die besonderen Dokumente:

  • Eine von der Luftwaffe ausgestellte Lizenz
  • Eine Kopie des Ausweises des Flugzeugbetreibers
  • Eine Kopie des Reisepasses und des Einreisestempels des Flugzeugbetreibers (falls der Betreiber ein Ausländer ist)
  • Ein Foto des Flugzeugs und seine Seriennummer (Scan)

Der Antrag sollte auf einem der folgenden Wege eingereicht werden:

E-Mail: press@lebarmy.gov.lb

Mindestens 1 Woche nach dem Datum der Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen

Einzelnachweise