Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen
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Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/light/topics/drones-national-aviation-authorities-resources?utm_campaign=m-20240201&utm_term=light&utm_content=title</ref> | Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/light/topics/drones-national-aviation-authorities-resources?utm_campaign=m-20240201&utm_term=light&utm_content=title</ref><ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/naa</ref> | ||
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In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne | In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne CE-Kennzeichnung in der "open" Kategorie verwendet werden. Die Betreiberin/der Betreiber der Drohne muss sich jedoch online registrieren. | ||
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