Drohnen-Gesetze in Europa: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| (6 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
<!--T:34--> | <!--T:34--> | ||
Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. | Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen.<ref>https://www.easa.europa.eu/en/light/topics/drones-national-aviation-authorities-resources?utm_campaign=m-20240201&utm_term=light&utm_content=title</ref><ref>https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones/naa</ref> | ||
<!--T:35--> | <!--T:35--> | ||
| Zeile 17: | Zeile 17: | ||
Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref> | Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.<ref>https://www.drohnen.de/vorschriften-genehigungen-fuer-die-nutzung-von-drohnen-und-multicoptern/</ref> | ||
<!--T: | <!--T:48--> | ||
== Drohnenkategorien == | == Drohnenkategorien == | ||
=== Kategorie "open" === | === Kategorie "open" === | ||
| Zeile 50: | Zeile 50: | ||
* für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe<ref name=":0" /> | * für den Flug über Menschenansammlungen mit Drohnen von über drei Metern Größe<ref name=":0" /> | ||
== | == Unterkategorien == <!--T:18--> | ||
<!--T:19--> | <!--T:19--> | ||