Österreich: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Land
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| Flagge          = Flag of Austria.svg
|-
| Behörde          = [https://www.austrocontrol.at/ Austro Control]
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| Registrierung    = [https://www.dronespace.at/registrierung Registrierung]
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| style="background-color:#ecf4ff;" | Zuständige Behörde
| Registrierung notwendig = Ja
| https://www.austrocontrol.at/
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| Drohnen-Führerschein = Ja
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<!--T:1-->
== Allgemeine Informationen ==
== Allgemeine Informationen ==
EU-Regelungen für Drohnen im Überblick<ref>https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/EU-Regelungen-f%C3%BCr-Drohnen-im-%C3%9Cberblick.html</ref>
Zum [[Drohnen-Gesetze in Europa]]
Mit der EU-Drohnen-Verordnung wird das Fliegen mit Drohnen ("unbemannte Luftfahrzeuge") in der EU einheitlich geregelt. Auch der Betrieb von Modellflugzeugen fällt grundsätzlich darunter.
{{AllgemeineRegeln}}
 
Die EU-Drohnen-Verordnung ist seit 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar. Die einzelnen Staaten können jedoch weiterhin Zonen festlegen, in denen auf keinen Fall geflogen werden darf (Flugverbotszonen), zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. Diese Lufträume in Österreich sind in der App "Dronespace" und als Desktop Version im Web ersichtlich.
 
== CE-Kennzeichnung ==
Zur Information von Käuferinnen/Käufern sind die Herstellerinnen/Hersteller dazu verpflichtet, die Produkte mit einer [[Open_Kategorie_mit_CE|CE Kennzeichnung]] (C0 - C4) zu versehen und ein Informationsblatt über Pflichten der Betreiberin/des Betreibers beizulegen.
 
In der Übergangsperiode können auch "ältere " Drohnen, die schon vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen ohne CE-Kennzeichnung in der "open" Kategorie verwendet werden. Die Betreiberin/der Betreiber der Drohne muss sich jedoch online registrieren.
 
== Registrierung und Drohnenführerschein ==
Seit 31. Dezember 2020 besteht eine Registrierungspflicht für alle Betreiberinnen/Betreiber von Drohnen ab 250 Gramm (und auch unter 250 Gramm bei High-Speed-Drohnen oder Drohnen mit Kamera). Diese Online-Registrierungspflicht gilt auch für Betreiberinnen/Betreiber von Modellflugzeugen.
 
Beim Betrieb bzw. Flug von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht ist zudem ein Drohnenführerschein verpflichtend. Im Gegenzug entfällt bei Drohnen der Kategorie "open" die Bewilligungspflicht.
 
== Behördliche Bewilligung ==
Nach der EU-Drohnen-Verordnung wird der Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien "open", "specific" und "certified" eingeteilt.
 
Behördliche Bewilligungen sind nur für das Fliegen mit Drohnen in den Kategorien "specific" oder "certified" erforderlich, für letztere ist sie derzeit noch nicht möglich, da das Regulativ hierzu auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung ist. In der hauptsächlich für den Privatgebrauch relevanten Kategorie "open" besteht eine Bewilligungspflicht nur dann, wenn die Voraussetzungen dieser Kategorie nicht erfüllt werden.
 
Eine Betriebsbewilligung ist dann im Rahmen der Kategorie "specific" einzuholen.


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== Modellflug ==
== Modellflug ==
Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.
Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.


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Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.
Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.


Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.
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Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.<ref>[https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/Drohnen/EU-Regelungen-f%C3%BCr-Drohnen-im-%C3%9Cberblick.html <abbr>EU</abbr>-Regelungen für Drohnen im Überblick]</ref>


== Weiterführende Links ==
== Mobile Karten Apps == <!--T:5-->
dronespace.at (→ Austro Control)
App "Dronespace" (→ Austro Control)
Drohnen Info App (→ ÖAMTC)
10 Fragen zur EU-Drohnen-Verordnung (→ ÖAMTC)
Rechtsgrundlagen
EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge


Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.
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=== Dronespace (Offiziell) ===
* [https://www.dronespace.at/dronespace_app?reserve-mode=activerel=de Dronespace App]
=== ÖAMTC ===
* Google - https://play.google.com/store/apps/details?id=at.oeamtc.drohnen&hl=de_AT
* Apple - https://itunes.apple.com/at/app/drohnen-info/id1290290673?mt=8
Weitere Informationen [https://www.oeamtc.at/thema/drohnen/drohnen-info-app-26853120 ÖAMTC Drohnen App]


Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
== Spots ==
 
{{SpotsLand}}
== Links ==
https://dronespots.info/index.php?title=Open_Kategorie_ohne_CE


<!--T:19-->
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
<references />
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Kontinent=Europa
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[[Kategorie:EU{{#translation:}}]]

Aktuelle Version vom 19. August 2024, 21:34 Uhr

Österreich
Zuständige Behörde Austro Control
Registrierungsseite Registrierung
Karte mit Sperrzonen Karte
Registrierung notwendig Ja
Kennzeichnung notwendig Ja
Führerschein notwendig Ja
Maximale Flughöhe in Meter 120120 m <br /> m


Allgemeine Informationen

Zum Drohnen-Gesetze in Europa

EU-Drohnenverordnung

Die EU-Drohnenverordnung gibt generel folgende Regeln vor[1]:
Haftpflichtversicherung Kennzeichnungspflicht Gesetzliches Mindestalter Maximale Flughöhe Drohnenführerschein Sicherheit
Private Haftpflichtversicherung deckt meist keine Drohnen Unfälle. Hier benötigt man eine eigene Drohnenversicherung. Registrierung aller Drohnen-Piloten. Gilt auch für Drohnen unter 249g. Diese elektronische UAS-Betreiber-ID (eID) muß dann (anstatt wie bisher Name und Adresse des Besitzers) mittels Drohnen-Plakette auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Mindestalter von 16 Jahren. In Anwesenheit eines berechtigten Piloten) darf eine Drohne auch in jüngeren Jahren bereits geflogen werden. für Drohnen auf 120 Metern über Grund festgesetzt. kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ist für alle Drohnen erforderlich.

Ausnahme: Bestandsdrohnen mit einer Startmasse unter 250 Gramm oder klassifizierte Drohnen der Klasse C0.

Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
Generell ist in der neuen Verordnung hauptsächlich das Fliegen außerhalb der Sichtweite verboten. Der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis) ist optional erforderlich, wenn Drohnen in der Übergangsregelung zwischen 500 Gramm bis 2kg oder zertifizierte Drohnen der Klasse C2 zusätzlich zur Kategorie OPEN A3 auch in OPEN A2 fliegen wollen. Ausreichender (je nach Gewicht des Gerätes bzw. Klassen entsprechend großer) Sicherheitsabstand zu Menschen

Allgemeine Flugverbotszonen

Icon Privates Haus mit Bäumen Fliegen über Wohngrundstücken Icon Hand mit Verbotszeichen
Icon Nationalpark Fliegen über Naturschutzgebieten
Icon für Flughafen Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km

und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km

Icon einer Karte Fliegen in Kontrollzonen

Modellflug

Auch im Modellflugbereich gilt die Registrierungspflicht. Die Betreiberin/der Betreiber von Flugmodellen darf unter bestimmten Voraussetzungen (Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände, Absolvierung des erforderliche Online-Kurses und Online-Tests) im Rahmen der Kategorie "open" fliegen.

Modellflugvereine können auch individuelle Bewilligungen für den Betrieb im Verein bei der Austro Control beantragen, z.B. für Flüge über 120 m oder mit Flugmodellen über 25 kg.

Bereits (nach österreichischem) Recht an Modellflugvereine erteilte Bewilligungen gelten unter den im Bescheid angeführten Auflagen, Bedingungen und Befristungen weiterhin.[2]

Mobile Karten Apps

Dronespace (Offiziell)

ÖAMTC

Weitere Informationen ÖAMTC Drohnen App

Spots

Folgende Möglichkeiten gibt es in Österreich. Empfehlungen von Usern.

SpotsFotoMax. Flughöhe
Burg HochosterwitzSt. Georgen am Längsee - Burg Hochosterwitz (a).JPG0 m
Burg KreuzensteinLeobendorf - Burg Kreuzenstein (2).JPG0 m
Burgruine AggsteinRuine Aggstein 02.JPG120 m
Dachstein BlickDachstein-Hunerkogel-Blick-06.jpg120 m
DürnsteinDurnstein.jpg120 m
… weitere Ergebnisse


Einzelnachweise