Prag: Unterschied zwischen den Versionen

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Drohnenflüge in LKR1 bis 4 nur mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung möglich, Flüge in LKR9 müssen den nationalen Regeln NOOP LKR10-UAS folgen.
Drohnenflüge in LKR1 bis 4 nur mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung möglich, Flüge in LKR9 müssen den nationalen Regeln NOOP LKR10-UAS folgen.


Sofern nicht anders angegeben, darf der UA-Betrieb in Kontrollzonen (CTR und MCTR) nur unterhalb von 100 m AGL und in einer horizontalen Mindestentfernung von 5 500 m vom Flugplatzbezugspunkt (ARP) eines kontrollierten Flugplatzes sowie außerhalb von Schutzzonen des Flugplatzes durchgeführt werden. Der Betrieb von UA in einem Abstand von weniger als 5 500 m vom ARP eines kontrollierten Flugplatzes ist nur nach Abstimmung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle und dem Flugplatzbetreiber zulässig. Flüge von UA mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von weniger als 0,91 kg dürfen in CTRs und MCTRs auch in geringerer Entfernung vom Flugplatz ohne Koordinierung durchgeführt werden, wenn sie außerhalb der Schutzzonen des Flugplatzes mit einer Höhenbeschränkung erfolgen, jedoch nie über 100 m AGL. Bis zur geplanten Veröffentlichung einer Karte mit genauen maximalen Betriebshöhen kann diese Anforderung praktisch erfüllt werden, indem die Höhe der umliegenden Gebäude, Vegetation oder Hindernisse nicht überschritten wird.<ref>chrome-extension://efaidnbmnnnibpcajpcglclefindmkaj/https://www.caa.cz/wp-content/uploads/2021/02/NOOP_LKR10_EN.pdf</ref>
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Aktuelle Version vom 19. November 2023, 23:10 Uhr


Prag
Land Tschechien
Bundesland
Maps Location 50° 3' 34.67" N, 14° 26' 47.26" E
Max. Flughöhe in Meter 100100 m <br />
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Prag Blick auf Altstadt
Prag Blick auf Altstadt

Allgemeine Hinweise

Drohnenflüge in LKR1 bis 4 nur mit Genehmigung der Nationalparkverwaltung möglich, Flüge in LKR9 müssen den nationalen Regeln NOOP LKR10-UAS folgen.

Sofern nicht anders angegeben, darf der UA-Betrieb in Kontrollzonen (CTR und MCTR) nur unterhalb von 100 m AGL und in einer horizontalen Mindestentfernung von 5 500 m vom Flugplatzbezugspunkt (ARP) eines kontrollierten Flugplatzes sowie außerhalb von Schutzzonen des Flugplatzes durchgeführt werden. Der Betrieb von UA in einem Abstand von weniger als 5 500 m vom ARP eines kontrollierten Flugplatzes ist nur nach Abstimmung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle und dem Flugplatzbetreiber zulässig. Flüge von UA mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von weniger als 0,91 kg dürfen in CTRs und MCTRs auch in geringerer Entfernung vom Flugplatz ohne Koordinierung durchgeführt werden, wenn sie außerhalb der Schutzzonen des Flugplatzes mit einer Höhenbeschränkung erfolgen, jedoch nie über 100 m AGL. Bis zur geplanten Veröffentlichung einer Karte mit genauen maximalen Betriebshöhen kann diese Anforderung praktisch erfüllt werden, indem die Höhe der umliegenden Gebäude, Vegetation oder Hindernisse nicht überschritten wird.[1]

Gallerie

Einzelnachweise