Armenien/en: Unterschied zwischen den Versionen
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== Allgemeine Informationen == | |||
Das Komitee für Zivilluftfahrt der Republik Armenien hat die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über den sicheren Betrieb und die Registrierung unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen) eingeleitet. | |||
Die Verordnung betrifft nicht die unbemannten Fluggeräte mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm, unbemannte Spielzeugflugzeuge (für Kinder) und die Nutzung von unbemannten Luftfahrzeugen in privaten geschlossenen Bereichen. | |||
Personen, die jünger als 14 Jahre sind, dürfen Drohnen unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreiben. | |||
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Die Regelung wird in Kürze verfügbar sein. Bis dahin beachten Sie bitte die allgemeinen Anforderungen: | |||
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* Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen. | * Betreiben Sie das unbemannte Luftfahrzeug nicht in der Nähe von Flugzeugen, Flughäfen und Flugplätzen. Der horizontale Abstand zum kontrollierten Sperrgebiet eines Flugplatzes darf nicht weniger als 7 km betragen. | ||
* Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige | * Betreiben Sie unbemannte Luftfahrzeuge nicht für unrechtmäßige | ||
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* Prüfen Sie die Wetterbedingungen. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen bei ungünstigen Wetterbedingungen kann sowohl für Sie als auch für die umliegenden Personen gefährlich sein und das Gerät beschädigen. | * Prüfen Sie die Wetterbedingungen. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen bei ungünstigen Wetterbedingungen kann sowohl für Sie als auch für die umliegenden Personen gefährlich sein und das Gerät beschädigen. | ||
* Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref> | * Informieren Sie die Zivilluftfahrtbehörde, wenn Ihre Drohne in einen Unfall verwickelt ist, bei dem eine Person schwer oder tödlich verletzt wurde oder der ein bemanntes Luftfahrzeug betrifft.<ref>http://www.aviation.am/page/DRONE</ref> | ||
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